Dichtheitsprüfung
Mit der Dichtheitsprüfung können wir feststellen …
… ob verschmutzte Abwasser ins Erdreich gelangen.
Jede Kommune und jeder Privathaushalt ist verpflichtet seine Abflüsse bis zu 31.12.2015 einer Dichtheitsprüfung durch einen Sachverständigen unterziehen zu lassen. Dies schreibt das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vor. Dabei gilt, dass Anlagen nach allgemein anerkannten Regeln der Technik zu betreiben sind.
Dies liegt zugrunde in der Forderung nach DIN EN 1610 (für Neubauten) und DIN 1986 (Teil 30 Instandhaltung). Mit der Dichtheitsprüfung kann man feststellen, ob verschmutzte Abwässer durch undichte Rohrverbindungen oder Rohrbrüche in das Erdreich gelangen.